Nicht alles, was ein Unternehmen schützenswert macht, lässt sich registrieren. Wir beraten beim Aufbau wirksamer Schutzkonzepte für Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG – von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen über Vertraulichkeitsvereinbarungen bis zur Durchsetzung bei Verstößen. In enger Abstimmung mit unserer arbeitsrechtlichen Beratung, wo es um Arbeitnehmererfindungen und nachvertragliche Pflichten geht.